Soll und Haben

Soll und Haben sind die Grundbegriffe der doppelten Buchführung. Jeder Geschäftsvorfall wird stets in mindestens zwei Konten gebucht: im Soll und im Haben. Während das Soll die linke Seite eines Kontos beschreibt, steht das Haben für die rechte Seite. Die Summe aller Sollbuchungen muss immer der Summe aller Habenbuchungen entsprechen (Doppik-Prinzip).

In der Buchhaltung sichert dieses System die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen. Auch in der Lohnbuchhaltung wird nach Soll und Haben gebucht – etwa bei der Erfassung von Lohnaufwand im Soll und den Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherung im Haben. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 238 HGB und den GoBD.


Quellen:


Das könnte Sie auch interessieren: