Sonderposten mit Rücklagenanteil sind bilanzielle Positionen, die vor allem aus steuerlichen Förderungen entstehen. Sie entstehen typischerweise, wenn Unternehmen Investitionszulagen oder Zuschüsse erhalten, die nicht sofort ertragswirksam werden, sondern über die Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsguts aufgelöst werden. In der Buchhaltung werden sie auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und regelmäßig erfolgswirksam aufgelöst, um die Aufwendungen aus der Abschreibung auszugleichen.
Für die Lohnbuchhaltung sind Sonderposten mit Rücklagenanteil eher von geringer Relevanz, können aber indirekt eine Rolle spielen, wenn Fördermittel für Personal- oder Ausbildungsprogramme in Anspruch genommen werden. Rechtliche Grundlage findet sich in § 247 Abs. 3 HGB, der die Behandlung solcher Sonderposten regelt. Damit stellen sie sicher, dass Zuschüsse periodengerecht und transparent in den Jahresabschluss einfließen.