Zusammenfassende Meldung (Z-Meldung)

Die Zusammenfassende Meldung (Z-Meldung) ist eine Pflichtmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in der Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten melden müssen. Ziel ist die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug durch den Abgleich von Angaben zwischen den beteiligten Ländern. In der Buchhaltung dient die Z-Meldung als Kontrollinstrument und ergänzt die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

In der Lohnbuchhaltung hat die Z-Meldung normalerweise keine direkte Bedeutung. Relevant kann sie jedoch werden, wenn Personaldienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbracht werden. Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass diese Umsätze korrekt in der Z-Meldung erfasst werden. Grundlage ist § 18a UStG, das die Pflicht zur Abgabe der Meldung regelt.


Quellen:


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