Betriebsabrechnungsbogen

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung, mit dem Gemeinkosten systematisch auf Kostenstellen verteilt und anschließend den Kostenträgern zugerechnet werden. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität einzelner Bereiche im Unternehmen besser zu analysieren. Er stellt somit eine Verbindung zwischen der Buchhaltung und dem Controlling her.

Rechtlich gibt es keine direkte gesetzliche Vorschrift für die Erstellung eines Betriebsabrechnungsbogens. Allerdings ist er eng mit den handelsrechtlichen Vorgaben zur ordnungsmäßigen Buchführung nach §§ 238 ff. HGB verknüpft, da er eine interne Auswertung auf Grundlage der Buchhaltungsdaten darstellt. Der BAB ist ein freiwilliges, aber in der Praxis weit verbreitetes Instrument, das besonders in der Kostenstellenrechnung Anwendung findet.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

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