Bilanzcontrolling bezeichnet die systematische Analyse und Überwachung der Bilanz eines Unternehmens. Ziel ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu bewerten und steuerungsrelevante Informationen für das Management bereitzustellen. Dazu werden Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Liquidität, Verschuldungsgrad oder Working Capital herangezogen.
Rechtlich ist das Bilanzcontrolling eng mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) verbunden. Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, jährlich eine Bilanz zu erstellen. Für Kapitalgesellschaften gilt zudem § 264 HGB, wonach der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln muss. Diese gesetzliche Grundlage bildet die Basis für das Bilanzcontrolling, das die Einhaltung dieser Anforderungen überprüft und ergänzend interne Auswertungen liefert.