Die Bruttomethode ist ein Verfahren der Rechnungslegung, bei dem Geschäftsvorfälle vollständig mit ihrem gesamten Betrag in der Buchhaltung dargestellt werden. Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen und Erträge werden nicht miteinander saldiert, sondern jeweils separat gebucht. Dadurch bleibt die Transparenz der Geschäftsvorfälle erhalten und die Nachvollziehbarkeit für Betriebsprüfungen oder Jahresabschlüsse ist sichergestellt.
Die Bruttomethode findet insbesondere bei der Umsatzsteuer Anwendung. Nach § 16 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Umsatzsteuer grundsätzlich auf den gesamten vereinnahmten oder vereinbarten Betrag berechnet und muss getrennt von Vorsteuerbeträgen ausgewiesen werden. Auch handelsrechtlich folgt die Bruttomethode dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 239 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).