Buchwert

Der Buchwert ist der in der Buchhaltung ausgewiesene Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld, wie er in der Bilanz erscheint. Er ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger oder außerplanmäßiger Abschreibungen sowie ggf. zuzüglich aktivierter nachträglicher Anschaffungskosten. Der Buchwert entspricht somit nicht zwangsläufig dem aktuellen Marktwert, sondern bildet den bilanziellen Restwert nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts ab.

Rechtlich ist der Buchwert im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. § 253 HGB schreibt vor, wie Vermögensgegenstände und Schulden zu bewerten sind: Abnutzbare Vermögensgegenstände sind planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben, Wertminderungen sind zu berücksichtigen. Auch steuerlich wird der Buchwert für die Ermittlung von Abschreibungen und Veräußerungsgewinnen herangezogen.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 253 HGB

Abgabenordnung (AO) – § 6 EStG

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