Der Begriff „Credit“ (englisch für „Gutschrift“ oder „Kredit“) wird in der Buchhaltung und im Rechnungswesen als Gegenbegriff zu „Debit“ verwendet. In der doppelten Buchführung steht „Credit“ für die Haben-Seite eines Kontos, während „Debit“ die Soll-Seite bezeichnet. Im internationalen Rechnungswesen (z. B. nach IFRS) wird „Credit“ zudem im Kontext von Forderungen, Darlehen oder Kreditverbindlichkeiten genutzt.
Im rechtlichen Kontext findet „Credit“ Anwendung im Bank- und Kreditwesen. Nach § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird ein Kreditvertrag als Darlehensvertrag definiert, bei dem der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung stellt. In der Buchhaltung wird der Kredit als Verbindlichkeit in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen (§ 266 HGB).