Die Debitorenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und befasst sich mit der Verwaltung und Überwachung aller Forderungen gegenüber Kunden (Debitoren). Sie umfasst die Erfassung von Ausgangsrechnungen, die Überwachung offener Posten, das Mahnwesen sowie die Verbuchung von Zahlungseingängen. Ziel ist es, die Liquidität des Unternehmens zu sichern und Zahlungsausfälle frühzeitig zu erkennen.
Rechtlich ist die Debitorenbuchhaltung durch die allgemeinen Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß § 266 Abs. 2 B. II. 1 HGB gesondert in der Bilanz auszuweisen. Zudem gilt das Vorsichtsprinzip nach § 252 HGB, wonach zweifelhafte Forderungen wertberichtigt werden müssen.