Dialogbuchung

Die Dialogbuchung ist eine Form der Datenerfassung in der Buchhaltungssoftware, bei der Buchungssätze interaktiv und in Echtzeit über eine Eingabemaske eingegeben werden. Der Anwender erfasst die relevanten Informationen – z. B. Konto, Gegenkonto, Betrag, Belegnummer und Buchungstext – und das System prüft sofort Plausibilität und Vollständigkeit. Damit unterscheidet sich die Dialogbuchung von automatisierten oder Stapelbuchungen, die erst gesammelt verarbeitet werden.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Geschäftsvorfälle nachvollziehbar zu dokumentieren. § 239 HGB schreibt vor, dass Eintragungen vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar erfolgen müssen. Bei einer Dialogbuchung wird dies durch direkte Eingabe und sofortige Protokollierung unterstützt.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 239 HGB

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