Die doppelte Buchführung ist das in Deutschland und vielen anderen Ländern vorgeschriebene Standardverfahren zur Erfassung von Geschäftsvorfällen. „Doppelt“ bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall sowohl auf einem Konto als auch auf dem zugehörigen Gegenkonto gebucht wird – jeweils im Soll und im Haben. Dadurch ist sichergestellt, dass die Buchungen systematisch erfasst und die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung korrekt erstellt werden können.
Die doppelte Buchführung stellt sicher, dass die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens jederzeit nachvollziehbar ist. Sie dient als Grundlage für die Bilanz (§ 242 HGB) und die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 2 HGB). Zusätzlich ist die Pflicht zur Buchführung in § 238 HGB geregelt. Kapitalgesellschaften und viele Gewerbetreibende sind daher verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu erfassen.