FiBu

Die Finanzbuchhaltung (kurz: FiBu) ist ein zentraler Bestandteil des Rechnungswesens. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens lückenlos, systematisch und chronologisch. Ziel der FiBu ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage korrekt darzustellen und die Grundlage für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie steuerliche Pflichten zu schaffen.

Die FiBu unterscheidet sich von der Kosten- und Leistungsrechnung, da sie vorrangig externe Adressaten wie Finanzbehörden, Banken und Gesellschafter informiert. Sie dokumentiert Geschäftsvorfälle wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Abschreibungen.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, die seine Handelsgeschäfte nachvollziehbar machen. § 242 HGB verpflichtet zur Aufstellung von Bilanz und GuV. Ergänzend gelten die Abgabenordnung (AO) und die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern).

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 242 HGB


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