Finanzbuchhaltungssoftware
Finanzbuchhaltungssoftware bildet das Rückgrat der Buchhaltung: Sie erfasst und kontiert Belege, führt Offene-Posten (Debitoren/Kreditoren), unterstützt den Bankabgleich, die Anlagenbuchhaltung (inkl. Abschreibungen) sowie Auswertungen wie BWA, Bilanz und GuV. Entscheidend ist die ordnungsgemäße, GoBD-konforme Arbeitsweise: nachvollziehbare, vollständige, zeitgerechte und unveränderbare Aufzeichnungen – in Einklang mit HGB (§§ 238, 239) und AO (§ 146). Für Cloud-Lösungen kommen dokumentierte Prozesse, Protokollierung und ein internes Kontrollsystem hinzu. So bleibt die FiBu prüfungssicher und liefert verlässliche Daten für Abschluss, Steuern und Lohnbuchhaltung (z. B. bei Schnittstellen in Richtung Payroll).
Bei der Auswahl zählen neben Rechtskonformität vor allem Automatisierung (OCR-Belegerkennung, Regeln/Vorlagen), Schnittstellen (z. B. DATEV-Format, Elster, X-Rechnung/ZUGFeRD), revisionssichere Archivierung und ein Rollen-/Rechtekonzept. Moderne Systeme exportieren prüfungstaugliche Daten (z. B. IDEA-konform) und unterstützen E-Rechnungs-Prozesse. Durch saubere Prozessdokumentation und klar definierte Verantwortlichkeiten lassen sich Medienbrüche reduzieren, Durchlaufzeiten verkürzen und Fehler vermeiden – die Buchhaltung wird effizienter, transparenter und skalierbarer. Aktuelle BMF-Hinweise zu GoBD-Anpassungen (u. a. im Zuge der E-Rechnung) sollten regelmäßig berücksichtigt werden.
Quellen:
HGB § 238 Buchführungspflicht
HGB § 239 Führung der Handelsbücher
AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung