Inventar

Das Inventar ist ein ausführliches Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Es wird im Rahmen der Inventur erstellt und enthält detaillierte Angaben wie Art, Menge und Wert. Damit stellt das Inventar die Grundlage für die Erstellung der Bilanz dar, die eine zusammengefasste, verdichtete Form des Inventars ist.

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit sowie am Ende jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Ziel ist die Sicherstellung von Klarheit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit der Vermögens- und Schuldensituation.


Quellen:


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