Die Inventur ist die Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem Stichtag. Sie kann körperlich (durch Zählen, Messen, Wiegen) oder buchmäßig (durch Dokumentenprüfung) erfolgen. Ziel ist die Ermittlung des Inventars als Basis für die Bilanz.
Die Inventur ist nach § 240 HGB Pflicht und muss mindestens einmal jährlich zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Verfahren, etwa die Stichtagsinventur, die permanente Inventur oder die Stichprobeninventur. Für die Buchhaltung liefert sie die Grundlage für die korrekte Bewertung und den Jahresabschluss.