Inventarverzeichnis

Das Inventarverzeichnis ist die geordnete Aufstellung des bei der Inventur ermittelten Inventars. Es dokumentiert Art, Menge und Wert sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden. Im Unterschied zur Bilanz bleibt das Inventarverzeichnis detailliert und zeigt alle Positionen einzeln auf.

Rechtlich basiert das Inventarverzeichnis ebenfalls auf § 240 HGB, das zur jährlichen Aufstellung verpflichtet. Für die Buchhaltung ist es ein wichtiges Arbeitsmittel, da es die Grundlage für Bilanzierung, Bewertung und Dokumentation der Bestände liefert.

Quellen:


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