Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist der Gewinn eines Unternehmens, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Er wird in der GuV ermittelt und erhöht das Eigenkapital. Der Jahresüberschuss kann entweder als Gewinnvortrag ins nächste Geschäftsjahr übernommen, zur Ausschüttung an Gesellschafter verwendet oder in Rücklagen eingestellt werden.

Nach § 268 HGB ist der Jahresüberschuss in der Bilanz innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen. Für Kapitalgesellschaften gilt außerdem die Pflicht, den Gewinnverwendungsvorschlag im Anhang oder Lagebericht offenzulegen. Der Jahresüberschuss ist damit nicht nur eine zentrale Kennzahl der Unternehmensleistung, sondern auch Grundlage für Dividendenzahlungen und Finanzierungsentscheidungen.


Quellen:


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