Konsolidierung

Die Konsolidierung bezeichnet die Zusammenfassung der Abschlüsse mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einem einheitlichen Konzernabschluss. Dabei werden wechselseitige Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen eliminiert, um ein realistisches Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns zu erhalten. Typische Konsolidierungsmaßnahmen sind die Schuldenkonsolidierung, die Kapitalkonsolidierung und die Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Nach § 290 HGB sind Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn sie die Mehrheit der Stimmrechte oder die Kontrolle über ein anderes Unternehmen besitzen. Ziel ist die Transparenz für Anteilseigner, Gläubiger und den Kapitalmarkt. Auf internationaler Ebene sind darüber hinaus die IFRS von Bedeutung, die strengere Anforderungen an die Konsolidierung stellen.


Quellen:


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