Konzernkonsolidierung

Die Konzernkonsolidierung ist ein Teil der Konzernrechnungslegung und dient dazu, die Einzelabschlüsse der zum Konzern gehörenden Unternehmen zu einem einheitlichen Konzernabschluss zusammenzuführen. Dabei werden konzerninterne Geschäftsvorfälle eliminiert, wie z. B. konzerninterne Umsätze, Gewinnabführungen oder Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften. Das Ziel ist, ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns zu vermitteln.

Nach § 290 HGB sind Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn sie beherrschenden Einfluss auf andere Unternehmen ausüben. Die Konzernkonsolidierung ist sowohl in der klassischen Buchhaltung als auch im internationalen Rechnungswesen (IFRS) von hoher Bedeutung. Während die Lohnbuchhaltung in der Regel dezentral in den Tochtergesellschaften erfolgt, fließen ihre Ergebnisse indirekt in die konsolidierten Abschlüsse ein, da Personalaufwendungen und Rückstellungen berücksichtigt werden.


Quellen:


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