Kontierung

Die Kontierung bezeichnet die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls zu den entsprechenden Konten der Buchhaltung. Jeder Beleg, ob Eingangs- oder Ausgangsrechnung, Bankbewegung oder Kassenbeleg, erhält eine Kontierungsangabe, die festlegt, auf welches Sachkonto er gebucht wird. Dadurch wird die systematische und nachvollziehbare Verbuchung aller Geschäftsvorfälle ermöglicht.

Die Kontierung ist in der Praxis eng mit der Lohnbuchhaltung verbunden, da auch Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge eindeutig den richtigen Konten zugeordnet werden müssen. In digitalen Buchhaltungsprogrammen erleichtern Vorlagen und Automatisierungen die Kontierung, was den Zeitaufwand reduziert und Fehler vermeidet. Nach § 239 HGB gilt, dass Geschäftsvorfälle nachvollziehbar und geordnet aufzuzeichnen sind – die Kontierung ist damit ein unverzichtbarer Schritt ordnungsgemäßer Buchführung.


Quellen:

  • § 239 HGB – Führung der Handelsbücher


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