Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten verwendete Methode zur planmäßigen Wertminderung von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Jedes Jahr wird somit derselbe Abschreibungsbetrag in der Buchhaltung erfasst.
Nach § 253 Abs. 3 HGB müssen abnutzbare Vermögensgegenstände planmäßig abgeschrieben werden. Die lineare Methode sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Kosten und erleichtert die Planung. In der Lohnbuchhaltung ist die lineare Abschreibung nicht direkt relevant, kann aber z. B. bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen oder Sachzuwendungen eine Rolle spielen.