Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Vermögensgegenstand voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie bildet die Basis für die planmäßige Abschreibung von Anlagegütern. In der Buchhaltung wird sie benötigt, um die jährlichen Abschreibungsbeträge nach der linearen oder degressiven Methode zu berechnen.

Nach § 253 HGB müssen abnutzbare Vermögensgegenstände planmäßig abgeschrieben werden. Für steuerliche Zwecke gibt es amtliche AfA-Tabellen, die die übliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern festlegen. Auch in der Lohnbuchhaltung spielt die Nutzungsdauer indirekt eine Rolle, etwa bei Dienstwagen oder Sachzuwendungen, wenn geldwerte Vorteile über die Nutzungszeit zu versteuern sind.


Quellen:


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