Die Nettomethode bezeichnet in der Buchhaltung v. a. die Behandlung von Skonti und Anschaffungspreisminderungen: Anschaffungen werden abzüglich erwarteter Preisnachlässe erfasst; Skonti und Boni mindern die Anschaffungskosten unmittelbar. Grundlage ist [§ 255 Abs. 1 HGB], wonach Anschaffungspreisminderungen von den Anschaffungskosten abzusetzen sind. Im Gegensatz dazu bucht die Bruttomethode zunächst den vollen Preis und korrigiert erst bei Realisation des Skontos.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird zudem netto (ohne Umsatzsteuer) gebucht; die abziehbare Vorsteuer wird separat als Forderung erfasst ([§ 15 UStG]). In der Praxis sorgt die Nettomethode für realistischere Bestands- und Anlagenwerte, eine klarere Erfolgsdarstellung und konsistente Lohnbuchhaltung-Schnittstellen (z. B. bei Sachzuwendungen/Dienstwagenkosten).