Die Periodenabgrenzung sorgt dafür, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugerechnet werden, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Sie ist ein zentrales Prinzip ordnungsmäßiger Buchhaltung, damit Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Typische Beispiele sind Mieten, Versicherungsprämien oder Zinsen, die anteilig abgegrenzt werden.
Rechtlich geregelt ist die Periodenabgrenzung in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, wonach Aufwendungen und Erträge zeitlich abzugrenzen sind. Auch in der Lohnbuchhaltung spielt sie eine Rolle, z. B. bei der Abgrenzung von Urlaubsrückstellungen, Weihnachtsgeld oder Boni, die periodenübergreifend gezahlt werden.