Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen dazu, Zahlungen periodengerecht abzugrenzen, wenn sie wirtschaftlich einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen sind. Typische Beispiele sind im Voraus gezahlte Mieten, Versicherungen oder Einnahmen. In der Buchhaltung werden aktive und passive RAP unterschieden, die entweder Aufwendungen oder Erträge in die richtige Periode verschieben.

In der Lohnbuchhaltung spielen Rechnungsabgrenzungsposten z. B. bei Sonderzahlungen, Urlaubsgeld oder Boni eine Rolle, die über das Bilanzstichtagsdatum hinausgehen. Gesetzlich geregelt ist die Bildung von RAP in § 250 HGB


Quellen:


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