Periodenabgrenzung Vorsteuer

Die Periodenabgrenzung der Vorsteuer betrifft Fälle, in denen Eingangsrechnungen über den Bilanzstichtag hinausgehen. Hier muss die Vorsteuer korrekt der Periode zugeordnet werden, in der die Leistung erbracht wurde – nicht unbedingt dem Zeitpunkt der Zahlung. In der Buchhaltung ist dies besonders wichtig, um Umsatzsteuer-Voranmeldungen richtig abzugeben und Fehler bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Für die Lohnbuchhaltung ist dieser Bereich nur am Rande relevant, z. B. wenn externe Rechnungen für Personalservices (z. B. Zeitarbeit) betroffen sind. Grundlage ist § 15 Abs. 1 UStG, wonach der Vorsteuerabzug an den Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung geknüpft ist.


Quellen:


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