Personenkonten

Personenkonten sind Konten in der Finanzbuchhaltung, die einzelnen Geschäftspartnern zugeordnet sind – meist Debitoren (Kunden) oder Kreditoren (Lieferanten). Sie ermöglichen eine detaillierte Übersicht über offene Posten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Jeder Geschäftspartner erhält dabei ein eigenes Konto, das Bewegungen und Salden dokumentiert.

Auch in der Lohnbuchhaltung gibt es Personenkonten – hier sind es die Mitarbeiterkonten, über die Lohn- und Gehaltszahlungen, Vorschüsse oder Rückforderungen geführt werden. Damit sind Personenkonten ein zentrales Steuerungsinstrument für Liquidität, Forderungsmanagement und Personalabrechnung. Rechtliche Grundlage ist die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB.

Quellen:

§ 238 HGB – Pflicht zur Buchführung


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