Das Rechnungseingangsbuch ist ein Verzeichnis, in dem alle eingehenden Rechnungen chronologisch und systematisch erfasst werden. Es stellt sicher, dass keine Rechnung verloren geht und jede Zahlung korrekt verbucht wird. In der Buchhaltung dient es als Kontrollinstrument für die ordnungsgemäße Erfassung und Bearbeitung von Eingangsrechnungen.
In der Lohnbuchhaltung können hier z. B. Rechnungen von Zeitarbeitsfirmen oder externen Dienstleistern erfasst werden. Rechtlich ist die Führung eines Rechnungseingangsbuchs nicht ausdrücklich vorgeschrieben, ergibt sich aber aus den allgemeinen Buchführungspflichten nach § 238 HGB und den GoBD-Anforderungen an Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.