Splitbuchung

Eine Splitbuchung ermöglicht die Aufteilung eines Geschäftsvorfalls auf mehrere Konten. Typisches Beispiel: Eine Sammelrechnung wird auf verschiedene Kostenstellen oder Konten verteilt. In der Buchhaltung wird die Splitbuchung eingesetzt, um Aufwendungen präzise zuzuordnen, etwa bei Reisekosten, die sich aus Übernachtung, Verpflegung und Fahrt zusammensetzen.

In der Lohnbuchhaltung tritt die Splitbuchung z. B. auf, wenn ein Gehaltsbestandteil steuerfrei und ein anderer steuerpflichtig ist oder wenn Zuschüsse und geldwerte Vorteile getrennt dargestellt werden müssen. Dadurch bleibt die Abrechnung transparent und nachvollziehbar.


Quellen:

§ 238 HGB – Pflicht zur Buchführung

§ 239 HGB – Führung der Handelsbücher


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