Die Vorkontierung bezeichnet die vorbereitende Zuordnung von Belegen zu den entsprechenden Konten, bevor sie endgültig in die Buchhaltung übernommen werden. Dies geschieht meist durch Sachbearbeiter, während die abschließende Buchung durch die Finanzbuchhaltung erfolgt. Ziel ist es, Arbeitsabläufe zu beschleunigen und die Qualität der Buchungen zu sichern.
In der Lohnbuchhaltung wird die Vorkontierung beispielsweise bei Reisekostenabrechnungen, Gehaltsvorschüssen oder Abzügen für Sachleistungen angewandt. Sie erleichtert die Arbeit der Buchhaltung, da Belege bereits mit den passenden Kontierungsinformationen versehen sind. Grundlage ist die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung nach § 239 HGB.