webIC

webIC steht für internetgestützte Intercompany-Abstimmungen. Diese Systeme ermöglichen es Unternehmen, konzerninterne Geschäftsvorfälle digital zu erfassen, abzugleichen und zu bestätigen. In der Buchhaltung sorgt webIC für eine transparente und konsistente Abbildung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten.

In der Lohnbuchhaltung wird webIC nur am Rande genutzt, kann aber relevant sein, wenn Mitarbeiter konzernübergreifend tätig sind und interne Leistungsverrechnungen stattfinden. Durch die Digitalisierung solcher Prozesse wird die Abstimmung vereinfacht, Fehlerquellen werden reduziert und die Abschlusszeiten verkürzt.


Quellen:

§ 238 HGB – Pflicht zur Buchführung

§ 246 HGB – Vollständigkeit der Bilanz


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