Die Wechselbuchhaltung umfasst die buchhalterische Erfassung und Verwaltung von Wechseln, die als Wertpapiere zur Kreditabsicherung oder als Zahlungsmittel dienen. In der Buchhaltung werden hier sowohl eigene als auch fremde Wechsel berücksichtigt, einschließlich Diskontierung, Einlösung oder Verfall. Sie war früher weit verbreitet, hat aber durch moderne Zahlungsmethoden stark an Bedeutung verloren.
In der Lohnbuchhaltung spielt die Wechselbuchhaltung praktisch keine Rolle mehr, kann aber in Sonderfällen relevant sein, wenn z. B. Gehaltsforderungen mit Wechseln abgesichert oder finanziert wurden. Auch wenn Wechsel im heutigen Zahlungsverkehr selten vorkommen, müssen sie nach HGB und AO nachvollziehbar dokumentiert und bilanziert werden.