Wertberichtigung

Eine Wertberichtigung dient der Anpassung des Buchwertes von Vermögensgegenständen, wenn deren tatsächlicher Wert gesunken ist. In der Buchhaltung betrifft dies häufig Forderungen, bei denen ein Ausfallrisiko besteht (Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung), oder Vorräte, deren Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt. Damit wird das Vorsichtsprinzip nach HGB umgesetzt.

In der Lohnbuchhaltung sind Wertberichtigungen nur indirekt relevant, z. B. wenn Forderungen gegenüber Mitarbeitern bestehen, die möglicherweise nicht beglichen werden. Sie dienen der realistischen Darstellung der Vermögenslage im Jahresabschluss und stützen sich rechtlich auf § 252 HG sowie § 253 HGB.


Quellen:


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