Fremdwährung

Fremdwährung bezeichnet alle Zahlungsmittel, die nicht der funktionalen Währung eines Unternehmens entsprechen – in Deutschland also insbesondere Währungen wie US-Dollar, Britisches Pfund oder Schweizer Franken. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung entstehen z. B. durch Im- und Exportgeschäfte, internationale Dienstleistungen oder Finanzierungen. In der Buchhaltung werden diese Beträge zunächst in der jeweiligen Fremdwährung erfasst und anschließend zum aktuellen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Dies erfolgt in der Regel mit dem Devisenkassakurs am Transaktionstag.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem HGB: Nach § 256a HGB dürfen Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet werden. Dabei sind unrealisierte Gewinne aus Währungskursen nicht auszuweisen, unrealisierte Verluste jedoch zu berücksichtigen (Niederstwertprinzip nach § 253 HGB). Für die Umsatzsteuer gilt zudem das UStAE 16.1 des BMF, wonach Fremdwährungsbeträge mit dem amtlich festgestellten Umrechnungskurs anzusetzen sind. Auch in der Lohnbuchhaltung können Fremdwährungen relevant sein, etwa bei der Abrechnung von Auslandstätigkeiten oder Reisekosten.

Quellen:

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