Einzelkosten

Einzelkosten sind Kosten, die einem bestimmten Kostenträger (z. B. Produkt, Auftrag, Projekt) direkt und verursachungsgerecht zugerechnet werden können; Gegensatz: Gemeinkosten. Typische Einzelkosten sind z. B. Materialeinzelkosten und Fertigungslöhne in der Kostenrechnung.

Gabler Wirtschaftslexikon

Eine Legaldefinition im HGB existiert nicht; für die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB werden jedoch die unmittelbar zurechenbaren (insbesondere Material- und Fertigungs-)Kosten als Kernbestandteile herangezogen. Eine explizite Abgrenzung zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten findet sich in amtlichen Regelwerken des Preisrechts, insbesondere in den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zur VO PR Nr. 30/53 (dort: Trennung von Einzel- und Gemeinkosten sowie Unterscheidung von Fertigungs- und Sondereinzelkosten).


Quellen:

Gabler Wirtschaftslexikon – Einzelkosten

HGB § 255 – Herstellungskosten (Zugangs-/Folgebewertung)

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP), Anlage zur VO PR Nr. 30/53

VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (Verweis auf LSP)

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